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Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich)

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Stadt Zürich will Abwassergebühren radikal reduzieren

Aktuell

Stadt Zürich will Abwassergebühren radikal reduzieren

In Zürich sollen die Abwassergebühren für eine befristete Zeit massiv gesenkt werden, um dadurch die hohen Finanzreserven abzubauen.

Sobald die Reserven die angestrebte Höhe erreicht haben, soll mit einer totalrevidierten Verordnung über die Abwassergebühren eine langfristig ausgeglichene Finanzierung erreicht werden.

Die bisher gültigen Abwassergebühren waren höher als der tatsächliche Finanzbedarf, was per Ende 2019 zu Reserven in der Höhe von 258 Millionen Franken geführt hat. Der Zürcher Gemeinderat verlangte jedoch, dass sich die Reserven langfristig zwischen 40 und 60 Millionen Franken bewegen. Um diese zu senken, wurde schon bisher mittels Bonusaktionen auf die Erhebung einzelner Gebühren verzichtet – jedoch nur mit mässigem Erfolg, denn die Reserven stiegen weiter an. Deshalb hat jetzt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Totalrevision der Verordnung über die Preise zur Abwasserbewirtschaftung beantragt. Diese erhält zudem den neuen Namen «Verordnung über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung».

Das neue Gebührenmodell entlastet die Gebührenzahlenden der Stadt Zürich um rund 13 Millionen Franken pro Jahr, wodurch die Einnahmen der Stadt um etwa 11 Prozent von jährlich 118 Millionen Franken auf 105 Millionen Franken sinken werden. Dieser Betrag entspricht den langfristig prognostizierten Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Stadtentwässerung und der Abwasserreinigung.

Starke befristete Reduktion
Zusätzlich zu den dauerhaften Anpassungen sieht die neue Verordnung eine massive, befristete Reduktion sämtlicher Abwassergebühren vor. Diese sollen für die Jahre 2022 bis 2025 um 80 Prozent sinken, was die Gebührenzahler während dieses Zeitraums jährlich um zusätzliche 60 Millionen Franken entlasten wird. Für die Jahre 2026 bis 2029 dürfte die Senkung voraussichtlich 55 Prozent betragen.

Durch die befristete Reduktion sämtlicher Gebühren sollen die hohen Reserven innert nützlicher Frist an die Gebührenzahler zurückfliessen. Die revidierte Gebührenordnung soll im Nachgang dazu führen, dass der Finanzhaushalt langfristig ausgeglichen bleibt und nicht erneut zu hohe Reserven gebildet werden. (rcv)

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