Politik
Hauseigentümer sollen besser vor Besetzungen geschützt werden
Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Dafür hat er entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.
Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen inGerichtsverfahren sollen Grundstücksbesitzerinnenund Grundstückbesitzer besser vor Verletzungenihrer Rechte schützen.
Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmässige Regelungen, wie sich Eigentümerinnen und Eigentümer ihres unrechtmässig besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können. In der Praxis stossen sie aber häufig auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzer vorgehen wollen.
Eine direkte Räumung des besetzten Grundstück durch die Polizei ohne Gerichtsurteil ist an strenge Bedingungen geknüpft und deshalb oftmals nicht möglich. Der Weg über das Zivilgericht ist oft aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden. Mit einer Motion wurde der Bundesrat deshalb beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.
Stärkung die Rechtssicherheit für Eigentümer
Für die Umsetzung schlägt der Bundesrat mehrere Gesetzesanpassungen vor: Er will im Gesetz explizit festhalten, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzer Selbsthilfe ausüben und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können. Dies stärkt die Rechtssicherheit für die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer. Massgebend soll künftig derjenige Zeitpunkt sein, in welchem der Besitzer von der Hausbesetzung erfährt oder bei gebotener Sorgfalt hätte erfahren können. Auf eine fixe Stundenfrist, innert welcher der Besitzer handeln muss, will der Bundesrat hingegen verzichten. Diese flexible Regelung soll es ermöglichen, im Einzelfall eine angemessene Lösung zu finden.
Abbau von prozessualen Hindernissen
Weiter will der Bundesrat die Position der Grundstückbesitzer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzer stärken. In der Praxis weiss der Grundstücksbesitzer oft nicht, wer genau sein Grundstück in Beschlag genommen hat. Der Besitzer muss künftig die Identität der Hausbesetzer nicht kennen, womit prozessuale Hindernisse abgebaut werden. Die Vernehmlassung dauert
bis am 23. Dezember 2020.